Artikel 3 VO (EU) 2011/926
Wechselkurs
Auf in einer anderen Währung als dem Euro ausgewiesene vorläufige Haushalte wendet die Kommission den ersten, im September des Jahres „n” festgelegten Umrechnungskurs an, der in der C-Reihe des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht wird.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.