Artikel 5 VO (EU) 2011/926

Vorfinanzierung

Nach Annahme des jährlichen Finanzierungsbeschlusses durch die Kommission können die Laboratorien eine Vorfinanzierung von 70 % der gesamten Finanzhilfe für ihr Arbeitsprogramm beantragen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.