ANHANG II VO (EU) 2012/1194

Begriffsbestimmungen für die Anhänge III bis V

Für die Zwecke der Anhänge III bis V gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
a)
„Lichtstrom” (Φ) bezeichnet eine vom Strahlungsfluss (Strahlungsleistung) durch Bewertung der Strahlung entsprechend der spektralen Empfindlichkeit des menschlichen Auges abgeleitete Größe. Werden keine weiteren Angaben gemacht, bezieht sich der Begriff auf den anfänglichen Lichtstrom.
b)
„Anfänglicher Lichtstrom” bezeichnet den Lichtstrom einer Lampe nach einer kurzen Betriebszeit.
c)
„Nutzlichtstrom” (Φuse) bezeichnet den Lichtstrom einer Lampe innerhalb des Kegelwinkels, der für die Berechnung der Energieeffizienz einer Lampe in Anhang III Nummer 1.1 verwendet wird.
d)
„Lichtstärke” (candela oder cd) bezeichnet das Verhältnis des Lichtstroms, den die Quelle in einem bestimmten Raumwinkel mit vorgegebener Richtung emittiert, zu diesem Raumwinkel.
e)
„Halbwertswinkel” bezeichnet den Winkel zwischen zwei gedachten Geraden in einer Ebene durch die optische Strahlachse, wobei diese Geraden durch das Zentrum der Abschlussfront der Lampe und durch die Punkte gehen, bei welchen die Lichtstärke 50 % der Achslichtstärke aufweist; die Achslichtstärke ist der Wert der Lichtstärke, der auf der optischen Strahlachse gemessen wird.
f)
„Farbart” bezeichnet die durch seine Farbwertanteile oder seine dominante oder komplementäre Wellenlänge und Reinheit gemeinsam definierte Eigenschaft eines Farbreizes.
g)
„Ähnliche Farbtemperatur” (Tc [K]) bezeichnet die Temperatur eines Planck’schen Strahlers (schwarzer Körper), dessen wahrgenommene Farbe der eines gegebenen Farbreizes bei derselben Helligkeit und unter festgelegten Betrachtungsbedingungen am nächsten kommt.
h)
„Farbwiedergabe” (Ra) bezeichnet die Wirkung einer Lichtart auf das farbliche Aussehen von Gegenständen durch bewussten oder unterbewussten Vergleich mit ihrem farblichen Aussehen bei einer Bezugslichtart.
i)
„Farbkonsistenz” bezeichnet die maximale Abweichung der Farbwertanteile (x und y) einer Lampe von einem Mittelpunkt einer Farbart (cx und cy), ausgedrückt als (in Stufen angegebene) Größe der MacAdam-Ellipse um den Mittelpunkt einer Farbart (cx und cy).
j)
„Lampenlichtstromerhalt” (Lamp Lumen Maintenance Factor, LLMF) bezeichnet das Verhältnis zwischen dem von der Lampe zu einem gegebenen Zeitpunkt ihrer Lebensspanne ausgesendeten Lichtstrom und ihrem ursprünglichen Lichtstrom.
k)
„Lampenlebensdauerfaktor” (Lamp Survival Factor, LSF) bezeichnet den Anteil der zu einem gegebenen Zeitpunkt unter bestimmten Bedingungen und bei bestimmter Schaltfrequenz noch funktionierenden Lampen an der Gesamtzahl der Lampen.
l)
„Lampenlebensdauer” bezeichnet die Betriebszeit, nach der der Anteil der noch funktionierenden Lampen an der Gesamtzahl der Lampen unter bestimmten Bedingungen und bei bestimmter Schaltfrequenz dem Lampenlebensdauerfaktor entspricht. Bei LED-Lampen bezeichnet die Lampenlebensdauer die Betriebszeit zwischen dem Beginn ihrer Nutzung und dem Zeitpunkt, zu dem nur 50 % aller Lampen überleben, oder dem Zeitpunkt, zu dem der durchschnittliche Lichtstromerhalt des Loses weniger als 70 % beträgt, je nachdem, was zuerst eintritt.
m)
„Zündzeit” bezeichnet die Zeit, die die Lampe nach Anlegen der Versorgungsspannung benötigt, um stabil zu leuchten.
n)
„Anlaufzeit” bezeichnet die Zeit, die nach dem Zünden vergeht, bis die Lampe einen bestimmten Teil ihres stabilen Lichtstroms abgibt.
o)
„Leistungsfaktor” bezeichnet das Verhältnis von Wirkleistung und Scheinleistung unter periodischen Bedingungen.
p)
„Quecksilbergehalt der Lampe” bezeichnet die Menge des in der Lampe enthaltenen Quecksilbers.
q)
„Bemessungswert” bezeichnet einen Zahlenwert für eine Eigenschaft eines Produkts unter festgelegten Betriebsbedingungen. Sofern nichts anderes angegeben ist, sind alle Anforderungen als Bemessungswerte ausgedrückt.
r)
„Nennwert” bezeichnet einen Zahlenwert zur Bezeichnung oder Identifizierung eines Produkts.
s)
„Leerlauf” bezeichnet den Betriebszustand eines Betriebsgeräts für Lampen, in dem das Betriebsgerät an die Stromversorgung angeschlossen und sein Ausgang im Normalbetrieb durch den hierfür bestimmten Schalter von allen Primärlasten getrennt ist (eine fehlerhafte oder fehlende Lampe oder ein Abtrennen der Last durch einen Sicherheitsschalter ist kein Normalbetrieb).
t)
„Bereitschaftsbetrieb” bezeichnet den Betriebszustand von Betriebsgeräten für Lampen, in dem die Lampen mit Hilfe eines Steuersignals unter normalen Betriebsbedingungen abgeschaltet werden. Er gilt für Betriebsgeräte für Lampen mit einer eingebauten Schaltfunktion, die im Normalbetrieb dauerhaft an die Stromversorgung angeschlossen sind.
u)
„Steuersignal” bezeichnet ein analoges oder digitales Signal, das drahtlos oder drahtgebunden entweder über Spannungsmodulation in separaten Steuerleitungen oder über ein moduliertes Signal in der Stromversorgung an das Betriebsgerät übertragen wird.
v)
„Bereitschaftsleistung” bezeichnet die von dem Betriebsgerät für Lampen im Bereitschaftsbetrieb verbrauchte Leistung.
w)
„Leerlaufleistung” bezeichnet die von dem Betriebsgerät für Lampen im Leerlaufbetrieb verbrauchte Leistung.
x)
„Schaltzyklus” bezeichnet eine Folge von Ein- und Ausschaltzeiten von bestimmter Länge.
y)
„Vorzeitiger Ausfall” bezeichnet ein Ereignis, das eintritt, wenn die Lampe das Ende ihrer Lebensdauer nach einer Betriebszeit erreicht, die kürzer ist als die in den technischen Unterlagen angegebene Bemessungslebensdauer.
z)
„Blendschutzschild” bezeichnet einen mechanischen oder optischen, reflektierenden oder nicht reflektierenden undurchlässigen Schutzschirm, der dafür ausgelegt ist, das von der Lichtquelle einer Lampe mit gebündeltem Licht ausgehende sichtbare Licht abzuschirmen, um eine vorübergehende partielle Blendung (physiologische Blendung) zu verhindern, wenn jemand direkt in dieses Licht sieht. Die Oberflächenbeschichtung der Lichtquelle in der Lampe mit gebündeltem Licht ist in diesem Begriff nicht eingeschlossen.
aa)
„Kompatibilität” bedeutet, dass, wenn ein Produkt dafür bestimmt ist, in eine Anlage installiert, in ein anderes Produkt aufgenommen oder mit ihm durch physischen Kontakt oder durch eine drahtlose Verbindung verbunden zu werden,

i)
die Vornahme der Installation, Aufnahme oder Verbindung möglich ist und
ii)
kurz nach dem Beginn ihrer gemeinsamen Nutzung bei den Endnutzern nicht der Eindruck entsteht, dass eines der Produkte einen Defekt hat, und
iii)
das Sicherheitsrisiko der gemeinsamen Nutzung der Produkte nicht größer ist, als wenn dieselben Produkte jeweils für sich genommen in Verbindung mit anderen Produkten genutzt werden.

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