Beiblatt VO (EU) 2012/1230

zu dem EG-Typgenehmigungsbogen Nr. …

Anmerkungen

1.
Das Fahrzeug wurde gemäß Artikel 6 Absatz 1 dieser Verordnung typgenehmigt (d. h. die größten Abmessungen des Fahrzeugs überschreiten die in Anhang I Teil A, B, C oder D genannten Höchstabmessungen): … ja/nein(1)
2.
Das Fahrzeug ist mit einer Luftfederung ausgerüstet: … ja/nein(1)
3.
Das Fahrzeug ist mit einem Federungssystem ausgerüstet, das als der Luftfederung gleichwertig anerkannt wird: … ja/nein(1)
4.
Das Fahrzeug erfüllt die Anforderungen für Geländefahrzeuge: … ja/nein(1)

Legende:

(2)
Gemäß Anhang II Teil A.

Fußnote(n):

(1)

Nicht Zutreffendes streichen.

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