Artikel 11 VO (EU) 2012/1268

Kosten infolge von Zuwendungen an die Union (Artikel 22 der Haushaltsordnung)

Mit Blick auf die in Artikel 22 Absatz 2 der Haushaltsordnung vorgesehene Genehmigung durch das Europäische Parlament und den Rat legt die Kommission eine Schätzung der Kosten, einschließlich der Folgekosten, vor, die sich aus der Annahme von Zuwendungen an die Union ergeben, und erläutert diese.

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