Artikel 227 VO (EU) 2012/1268
Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des Haushaltsjahres (Artikel 142 der Haushaltsordnung)
Der Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahres gibt folgendes wirklichkeitsgetreu wieder:
- a)
- die Verwirklichung der Ziele des Haushaltsjahres gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung,
- b)
- die Finanzlage und die Ereignisse, welche die im Laufe des Haushaltsjahres durchgeführten Tätigkeiten nachhaltig beeinflusst haben.
Der Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement ist ein von den Übersichten über den Haushaltsvollzug gesondertes Dokument.
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