Artikel 24 VO (EU) 2012/1268
Entwürfe der Berichtigungshaushaltspläne (Artikel 41 Absatz 1 der Haushaltsordnung)
Den Entwürfen von Berichtigungshaushaltsplänen werden Begründungen sowie die im Zeitpunkt ihrer Erstellung verfügbaren Informationen über die Ausführung des Haushaltsplans des vorhergehenden und des laufenden Haushaltsjahres beigefügt.
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