Artikel 256 VO (EU) 2012/1268
Zusatzvorschriften für das JRC (Artikel 183 der Haushaltsordnung)
(1) Bei den wettbewerbsorientierten Tätigkeiten des JRC handelt es sich um
- a)
- Tätigkeiten infolge von Finanzhilfe- oder Vergabeverfahren;
- b)
- Tätigkeiten für Rechnung Dritter;
- c)
- Tätigkeiten im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung mit anderen Organen oder Kommissionsdienststellen über die Erbringung wissenschaftlich-technischer Leistungen.
(2) Ist im Rahmen der Tätigkeiten, welche das JRC für Rechnung Dritter durchführt, die Vergabe eines Auftrags erforderlich, so werden bei dem entsprechenden Vergabeverfahren die Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung beachtet.
(3) Die Forderungsvorausschätzungen gemäß Artikel 183 Absatz 2 werden dem Rechnungsführer zur Erfassung übermittelt.
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