Artikel 282 VO (EU) 2012/1268

Kassenmittel Bankkonten (Artikel 196 der Haushaltsordnung)

Auf Vorschlag des Direktoriums eines interinstitutionellen Amtes kann die Kommission für den Kassenmittelbedarf des Amtes Bank- oder Postscheckkonten auf den Namen des Amtes eröffnen. Der jährliche Kassenmittelsaldo wird am Ende des Haushaltsjahres zwischen der Kommission und dem betreffenden Amt abgestimmt und abgerechnet.

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