Artikel 283 VO (EU) 2012/1268
Allgemeine Bestimmungen (Artikel 201 der Haushaltsordnung)
Die Verwaltungsmittel dieses Titels sind in Artikel 41 der Haushaltsordnung definiert.
Mittelbindungen im Zusammenhang mit Verwaltungsmitteln, die von der Art her mehreren Titeln gemeinsam sind und global bewirtschaftet werden, können entsprechend der Klassifikation nach der Art der Ausgaben gemäß Artikel 25 global in der Haushaltsbuchführung ausgewiesen werden.
Die betreffenden Ausgaben werden nach der für die Mittel vorgenommenen Verteilung bei den Haushaltslinien der einzelnen Titel verbucht.
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