Artikel 36 VO (EU) 2012/1268
Einhaltung der Vorschriften für die Auftragsvergabe (Artikel 63 der Haushaltsordnung)
Beauftragt die Kommission privatrechtliche Einrichtungen gemäß Artikel 63 Absatz 2 der Haushaltsordnung mit der Wahrnehmung von Aufgaben, so vergibt sie einen Auftrag gemäß Teil 1 Titel V und Teil 2 Titel IV Kapitel 3 der Haushaltsordnung.
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