Artikel 74 VO (EU) 2012/1268

Für Betrugsbekämpfung zuständige Stellen (Artikel 66 Absatz 8 und Artikel 72 Absatz 2 der Haushaltsordnung)

Bei den in Artikel 66 Absatz 8 und in Artikel 72 Absatz 2 der Haushaltsordnung bezeichneten Behörden und Stellen handelt es sich um die Stellen, die im Statut sowie in den Beschlüssen der Organe der Union über die Bedingungen und Modalitäten der internen Untersuchungen zur Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der Interessen der Union bezeichnet sind.

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