Artikel 99 VO (EU) 2012/1268
Erfassung der rechtlichen Einzelverpflichtungen (Artikel 86 der Haushaltsordnung)
Im Falle von globalen Mittelbindungen, auf die eine oder mehrere rechtliche Einzelverpflichtungen folgen, erfasst der zuständige Anweisungsbefugte die Beträge dieser Einzelverpflichtungen in der zentralen Rechnungsführung.
Bei diesen Buchungen werden die Referenzdaten der globalen Mittelbindung angegeben, auf die sie angerechnet werden.
Der zuständige Anweisungsbefugte nimmt diese Buchung vor, bevor er die entsprechende rechtliche Einzelverpflichtung unterzeichnet, außer in den in Artikel 86 Absatz 3 Unterabsatz 4 der Haushaltsordnung genannten Fällen.
Er vergewissert sich in jedem Fall, dass der Gesamtbetrag den Betrag der entsprechenden globalen Mittelbindung nicht übersteigt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.