Artikel 39 VO (EU) 2012/236
Übermittlung und Speicherung personenbezogener Daten
Bei der Übermittlung personenbezogener Daten zwischen Mitgliedstaaten oder zwischen Mitgliedstaaten und einem Drittland wenden die Mitgliedstaaten die Bestimmungen der Richtlinie 95/46/EG an. Bei der Übermittlung personenbezogener Daten an die Mitgliedstaaten oder an ein Drittland wendet die ESMA die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 an.
Die in Absatz 1 genannten personenbezogenen Daten werden nicht länger als fünf Jahre gespeichert.
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