Artikel 1 VO (EU) 2012/272
Gegenstand
Diese Verordnung legt Bestimmungen für die Gebühren fest, die die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) Ratingagenturen für deren Beaufsichtigung, Registrierung und Zertifizierung in Rechung stellen kann.
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