Artikel 2 VO (EU) 2012/272

Vollständige Abgeltung der Aufsichtskosten

Die den Ratingagenturen in Rechnung gestellten Gebühren decken Folgendes ab:

a)
sämtliche Kosten für die Beaufsichtigung der Ratingagenturen durch die ESMA gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009, einschließlich der Kosten für die Registrierung und Zertifizierung von Ratingagenturen;
b)
sämtliche Kosten für die Rückvergütung der zuständigen Behörden, an die die ESMA gemäß Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 Aufgaben delegiert hat;
c)
sämtliche Kosten für die Rückvergütung der zuständigen Behörden, die die ESMA gemäß Artikel 23c Absatz 4 und Artikel 23d Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 unterstützt haben.

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