Beiblatt VO (EU) 2012/351

zum EG-Typgenehmigungsbogen Nr. …

1.
Zusätzliche Angaben

1.1. Kurze Beschreibung des am Fahrzeug angebrachten Spurhaltewarnsystems:

4.
Prüfergebnisse nach Anhang II

4.1. Für das Prüfen verwendete sichtbare Fahrspurmarkierungen

4.2. Unterlagen zum Nachweis der Übereinstimmung mit allen anderen in der Anlage zu Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 351/2012 der Kommission bezeichneten Fahrspurmarkierungen

4.3. Beschreibung der Varianten des Spurhaltewarnsystems mit gebietsspezifischen Anpassungen, die die Anforderungen erfüllen

4.4. Masse und Zustand der Beladung des Fahrzeugs bei der Prüfung

4.5. Einstellung des Schwellenwerts für die Auslösung des Warnsystems (nur wenn das Spurhaltewarnsystem mit einem vom Benutzer einstellbaren Schwellenwert für die Auslösung des Warnsystems ausgestattet ist)

4.6. Ergebnis der Überprüfung des optischen Warnsignals

4.7. Ergebnisse der Prüfung des Spurhaltewarnsystems

4.8. Ergebnisse der Prüfung der Störungserkennung

4.9. Ergebnisse der Deaktivierungsprüfung (nur wenn das Fahrzeug mit Vorrichtungen zur Deaktivierung des Spurhaltewarnsystems ausgestattet ist)

5. Bemerkungen (gegebenenfalls):

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