Artikel 1 VO (EU) 2012/385

Betriebsbogen und Buchführungsdaten

Die Art und Darstellung der Buchführungsdaten, die für die jährliche Feststellung der Einkommen in den landwirtschaftlichen Betrieben und die Untersuchung von deren betriebswirtschaftlichen Verhältnissen gemäß den Kapiteln II und III der Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 im Betriebsbogen benötigt werden, sind im Anhang der vorliegenden Verordnung festgelegt.

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