Artikel 1 VO (EU) 2012/386

Gegenstand und Anwendungsbereich

Durch diese Verordnung werden dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (im Folgenden „das Amt” ) Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums übertragen, mit dem Ziel, die Tätigkeiten nationaler Behörden, des privaten Sektors und der Organe der Union im Bereich der Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums gemäß der Richtlinie 2004/48/EG zu erleichtern und zu unterstützen. In Wahrnehmung dieser Aufgaben organisiert, verwaltet und unterstützt das Amt die Zusammenkunft von Sachverständigen, Behörden und Interessenvertretern als „Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums” (im Folgenden „die Beobachtungsstelle” ).

Die Aufgaben und Tätigkeiten des Amtes gemäß dieser Verordnung erstrecken sich nicht auf die Teilnahme an einzelnen Einsätzen oder Ermittlungen, die von den zuständigen Behörden durchgeführt werden.

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