Artikel 2 VO (EU) 2012/386

Aufgaben und Tätigkeiten

(1) Dem Amt werden folgende Aufgaben übertragen:

a)
Verbesserung des Verständnisses des Werts des geistigen Eigentums;
b)
Verbesserung des Verständnisses von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums in ihrem Umfang und ihren Folgen;
c)
Verbesserung der Kenntnis bewährter Praktiken des öffentlichen und des privaten Sektors zum Schutz von Rechten des geistigen Eigentums;
d)
Unterstützung bei der Sensibilisierung der Bürger für die Folgen von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums;
e)
Verbesserung der Sachkunde der an der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums mitwirkenden Personen;
f)
Verbesserung der Kenntnis der technischen Instrumente zur Verhinderung und Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich Verfolgungs- und Rückverfolgungssystemen, die es erleichtern, echte Produkte von nachgeahmten Produkten zu unterscheiden;
g)
Schaffung von Mechanismen, die zur Verbesserung des Online-Austauschs von Informationen über die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums zwischen den dafür zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten beitragen, und Förderung der Zusammenarbeit mit und zwischen diesen Behörden;
h)
Leistung eines Beitrags — im Benehmen mit den Mitgliedstaaten — zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit mit den für Fragen des geistigen Eigentums zuständigen Ämtern in Drittländern mit dem Ziel der Ausarbeitung von Strategien und der Entwicklung von Methoden, Kompetenzen und Instrumenten zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums.

(2) Zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben führt das Amt im Einklang mit dem gemäß Artikel 7 angenommenen Arbeitsprogramm und dem Unionsrecht folgende Tätigkeiten durch:

a)
Festlegung einer transparenten Methodik für die Sammlung und Analyse unabhängiger, objektiver, vergleichbarer und zuverlässiger Daten über Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums und für die Berichterstattung darüber;
b)
Sammlung, Analyse und Verbreitung einschlägiger objektiver, vergleichbarer und zuverlässiger Daten über Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums;
c)
Sammlung, Analyse und Verbreitung einschlägiger objektiver, vergleichbarer und zuverlässiger Daten zum wirtschaftlichen Wert des geistigen Eigentums und seinem Beitrag zu Wirtschaftswachstum, Wohlstand, Innovation, Kreativität, kultureller Vielfalt, zur Schaffung qualitativ hochwertiger Arbeitsplätze und zur Entwicklung hochwertiger Produkte und Dienstleistungen in der Union;
d)
Vorlage regelmäßiger Bewertungen und spezifischer Berichte nach Branchen, geografischen Gebieten und Art der verletzten Rechte des geistigen Eigentums, wobei unter anderem die Folgen von Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums für Gesellschaft und Wirtschaft — einschließlich einer Beurteilung der Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen — sowie Gesundheit, Umwelt und Sicherheit zu bewerten sind;
e)
Sammlung, Analyse und Verbreitung von Informationen über bewährte Praktiken zwischen den als Beobachtungsstelle zusammenkommenden Vertretern und gegebenenfalls Formulierung von Empfehlungen für Strategien auf der Grundlage solcher Praktiken;
f)
Erstellen von Berichten und Veröffentlichungen zur Sensibilisierung der Unionsbürger für die Folgen von Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums und — zu diesem Zweck — Organisation von Konferenzen, Veranstaltungen und Sitzungen auf europäischer und internationaler Ebene sowie Unterstützung nationaler und europaweiter Maßnahmen, darunter Online- und Offline-Kampagnen, hauptsächlich durch die Bereitstellung von Daten und Informationen;
g)
Beobachtung der Entwicklung neuer wettbewerbsfähiger Geschäftsmodelle, die das legale Angebot an kulturellen und kreativen Inhalten erweitern, sowie Förderung des Informationsaustauschs und entsprechende Sensibilisierung der Verbraucher;
h)
Planung und Organisation von Online-Schulungen und anderen Formen von Schulungsmaßnahmen für nationale Beamte, die im Bereich des Schutzes von Rechten des geistigen Eigentums tätig sind;
i)
Organisation von Ad-hoc-Sitzungen mit Sachverständigen, darunter Sitzungen mit wissenschaftlichen Sachverständigen und Sitzungen mit geeigneten Vertretern der Zivilgesellschaft, zur Unterstützung der gemäß dieser Verordnung durchgeführten Arbeiten der Beobachtungsstelle;
j)
Ermittlung und Schaffung von Anreizen für den Einsatz technischer Instrumente für den professionellen Gebrauch sowie von Benchmark-Techniken, einschließlich Verfolgungs- und Rückverfolgungssystemen, die es erleichtern, echte Produkte von gefälschten Produkten zu unterscheiden;
k)
Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden und der Kommission zum Aufbau eines Online-Netzes zur Erleichterung des Austauschs von Informationen über die Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums zwischen Behörden, Einrichtungen und Organisationen in den Mitgliedstaaten, die im Bereich des Schutzes und der Durchsetzung dieser Rechte tätig sind;
l)
Zusammenarbeit mit und Aufbau von Synergien zwischen den Zentralbehörden für gewerblichen Rechtsschutz in den Mitgliedstaaten, einschließlich des Benelux-Büros für geistiges Eigentum und anderer Behörden der Mitgliedstaaten, die auf dem Gebiet der Rechte des geistigen Eigentums tätig sind, mit dem Ziel der Entwicklung und Förderung von Techniken, Kompetenzen und Instrumenten, die bei der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums relevant sind, einschließlich Schulungsprogrammen und Sensibilisierungskampagnen;
m)
im Benehmen mit den Mitgliedstaaten Ausarbeitung von Programmen für die technische Unterstützung von Drittländern sowie Ausarbeitung und Durchführung spezieller Schulungsprogramme und -veranstaltungen für Beamte aus Drittländern, die im Bereich des Schutzes von Rechten des geistigen Eigentums tätig sind;
n)
auf Anforderung der Kommission Formulierung von Empfehlungen an die Kommission zu unter diese Verordnung fallenden Aspekten;
o)
Durchführung verwandter Tätigkeiten, die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben durch das Amt erforderlich sind.

(3) Bei der Durchführung der in Absatz 1 und 2 genannten Aufgaben und Tätigkeiten beachtet das Amt die geltenden Bestimmungen des Unionsrechts zum Datenschutz.

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