Artikel 7 VO (EU) 2012/449

Identität, Rechtsstellung und Kategorie der Ratings

Die Ratingagenturen übermitteln der ESMA:

a)
die in Anhang II dieser Verordnung aufgelisteten Informationen,
b)
einen Auszug aus dem einschlägigen Gewerbe- oder Handelsregister oder einen anderen Nachweis des Ortes der Erlangung der Rechtsfähigkeit und des Umfangs der Geschäftstätigkeit der Ratingagentur zum Datum der Antragstellung.

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