Artikel 7 VO (EU) 2012/449
Identität, Rechtsstellung und Kategorie der Ratings
Die Ratingagenturen übermitteln der ESMA:
- a)
- die in Anhang II dieser Verordnung aufgelisteten Informationen,
- b)
- einen Auszug aus dem einschlägigen Gewerbe- oder Handelsregister oder einen anderen Nachweis des Ortes der Erlangung der Rechtsfähigkeit und des Umfangs der Geschäftstätigkeit der Ratingagentur zum Datum der Antragstellung.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.