ANHANG XI VO (EU) 2012/449

ÜBERNAHME VON RATINGS DRITTER

Ratingagenturen aus Drittländern

1.
Folgende Informationen sind für jede relevante Ratingagentur aus einem Drittland vorzulegen:

a)
vollständiger Name;
b)
Rechtsform mit einem Auszug aus dem einschlägigen Gewerbe- oder Handelsregister oder einem anderen Nachweis des Ortes der Erlangung der Rechtsfähigkeit und des Umfangs der Geschäftstätigkeit oder anderen Einzelangaben zur Registrierung des Unternehmens;
c)
Land der Niederlassung;
d)
Anschrift des eingetragenen Geschäftssitzes;
e)
Nachweis, dass die Ratingagentur aus einem Drittland zugelassen oder registriert ist und der dortigen Rechtsordnung zufolge der Aufsicht unterliegt;
f)
Kategorie der Ratings, deren Übernahme die Ratingagentur beabsichtigt, und
g)
Anzahl der beschäftigten Analysten.

2.
Organisatorisches Eigentümerverzeichnis jeder Ratingagentur, ihrer Tochterunternehmen, Zweigniederlassungen, des Mutterunternehmens und der vom Mutterunternehmen kontrollierten Tochterunternehmen, die an der Abgabe von Ratings beteiligt sind, deren Übernahme geplant ist.

Bewertung des Aufsichtsrahmens des Drittlands

3.
Hinsichtlich des Rechtssystems jedes relevanten Drittlands detaillierte Informationen, strukturierte Analysen und Begründungen für jede Anforderung gemäß Artikel 6 bis 12 der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009, einschließlich Verweisen auf einschlägige Stellen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Drittlands.

Die in Unterabsatz 1 genannte Verpflichtung gilt nicht, wenn die ESMA sich davon überzeugt hat, dass die Anforderungen des Drittlands genauso streng sind wie die Anforderungen der Artikel 6 bis 12 der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009.

Verfahren für die Überwachung von Verhaltensweisen

4.
Beschreibung der Maßnahmen, die von der übernehmenden Ratingagentur ergriffen wurden, um die Einhaltung der einschlägigen Anforderungen durch die Ratingagentur aus einem Drittland zu überwachen und mögliche Bedenken der übernehmenden Ratingagentur hinsichtlich der Einhaltung dieser Anforderungen weiterzuverfolgen.

Objektive Gründe

5.
Angabe objektiver Gründe für die Abgabe von Ratings in einem Drittland.

Rechtsvorschriften des Drittlands

6.
Nachweis, dass öffentliche Behörden nicht dazu befugt sind, Einfluss auf den Inhalt von Ratings und die Methoden von im Rechtssystem relevanter Drittländer niedergelassenen Ratingagenturen auszuüben.

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