Artikel 29 VO (EU) 2012/520

Format der elektronischen Übermittlung von Verdachtsfällen unerwünschter Arzneimittelwirkungen

Die Mitgliedstaaten und die Zulassungsinhaber verwenden die Formate gemäß Artikel 26 und die Terminologie gemäß Artikel 25 für die elektronische Übermittlung von Verdachtsfällen unerwünschter Arzneimittelwirkungen.

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