Artikel 10 VO (EU) 2012/531

Endkundenentgelte für regulierte SMS-Roamingnachrichten

(1) Die Roaminganbieter stellen allen ihren Roamingkunden einen SMS-Eurotarif gemäß Absatz 2 zur Verfügung und bieten ihn von sich aus in verständlicher und transparenter Weise an. Der SMS-Eurotarif darf nicht mit einem Vertrag oder sonstigen festen oder regelmäßig wiederkehrenden Entgelten verbunden werden und kann vorbehaltlich der sonstigen Bestimmungen dieses Artikels mit jedem Endkundentarif kombiniert werden.

(2) Mit Wirkung vom 1. Juli 2012 kann das Endkundenentgelt (ohne Mehrwertsteuer) für einen SMS-Eurotarif, den ein Roaminganbieter seinem Roamingkunden für die Abwicklung einer von dem Kunden versendeten regulierten SMS-Roamingnachricht berechnet, bei jeder regulierten SMS-Roamingnachricht unterschiedlich sein, soll aber ab 1. Juli 2012 0,09 EUR nicht übersteigen. Dieses Höchstentgelt sinkt ab 1. Juli 2013 auf 0,08 EUR und ab 1. Juli 2014 auf 0,06 EUR und bleibt unbeschadet des Artikels 19 bis 30. Juni 2017 bei 0,06 EUR.

(3) Die Roaminganbieter berechnen ihren Roamingkunden kein Entgelt für den Empfang einer regulierten SMS-Roamingnachricht.

(4) Die Roaminganbieter wenden auf alle bestehenden Roamingkunden automatisch einen SMS-Eurotarif an, außer auf jene Roamingkunden, die sich bereits bewusst für einen spezifischen Roamingtarif oder ein spezifisches Roamingpaket entschieden haben, aufgrund dessen sie für regulierte SMS-Roamingnachrichten einen anderen Tarif genießen, als ihnen ohne eine solche Wahl eingeräumt worden wäre.

(5) Die Roaminganbieter wenden einen SMS-Eurotarif auf alle neuen Roamingkunden an, sofern diese nicht von sich aus einen anderen SMS-Roamingtarif oder ein Tarifpaket für Roamingdienste wählen, das auch einen anderen Tarif für regulierte SMS-Roamingnachrichten umfasst.

(6) Roamingkunden können jederzeit den Wechsel zu oder aus einem SMS-Eurotarif verlangen. Ein Tarifwechsel erfolgt entgeltfrei binnen eines Arbeitstages ab dem Eingang des entsprechenden Auftrags und darf keine Bedingungen oder Einschränkungen nach sich ziehen, die sich auf andere Elemente des Vertrags als das Roaming beziehen. Der Roaminganbieter kann den Tarifwechsel aufschieben, bis der zuvor geltende Roamingtarif während eines festgelegten Mindestzeitraums von höchstens zwei Monaten wirksam gewesen ist. Ein SMS-Eurotarif kann stets mit einem Sprach-Eurotarif und einem Daten-Eurotarif verbunden werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.