Artikel 11 VO (EU) 2012/531
Technische Merkmale regulierter SMS-Roamingnachrichten
Roaminganbieter, inländische Anbieter, Heimatnetzbetreiber und Betreiber eines besuchten Netzes dürfen die technischen Merkmale regulierter SMS-Roamingnachrichten nicht so verändern, dass sich ihre technischen Merkmale von denen der im Inland übertragenen SMS-Nachrichten unterscheiden.
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