Zuständige Behörde (LOGO)
EINGESCHRÄNKTES LUFTTÜCHTIGKEITSZEUGNIS (AUF DER GRUNDLAGE EINER ERKLÄRUNG)
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[Eintragungsmitgliedstaat]
[ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE DES MITGLIEDSTAATS]
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1.
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Nationalität und Eintragungskennzeichen
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2.
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Hersteller und Herstellerbezeichnung des Luftfahrzeugs
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3.
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Seriennummer des Luftfahrzeugs
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4.
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Kategorien
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5.
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Dieses eingeschränkte Lufttüchtigkeitszeugnis wird nach Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2018/1139 für das oben genannte Luftfahrzeug ausgestellt, das bei Instandhaltung und Betrieb gemäß den vorstehenden Bestimmungen und Betriebsbeschränkungen als lufttüchtig gilt.
Zusätzlich gilt folgende Einschränkung:
Dieses eingeschränkte Lufttüchtigkeitszeugnis wird auf der Grundlage einer Compliance-Erklärung für die Konstruktion ausgestellt, die nach der Verordnung (EU) Nr. 748/2012 abgegeben wird, und ist in allen EU-Mitgliedstaaten ohne weitere Anforderungen oder Bewertungen gültig und anerkannt. Dieses Zeugnis entspricht nicht allen anwendbaren Standards von Anhang 8 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt und ist möglicherweise nicht gültig für den internationalen Luftverkehr über Nicht-EU-Mitgliedstaaten, sofern nicht von den überflogenen Staaten genehmigt.
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Ausstellungsdatum: |
Unterschrift: |
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6.
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Dieses eingeschränkte Lufttüchtigkeitszeugnis ist gültig, sofern es nicht durch die zuständige Behörde des Eintragungsmitgliedstaats widerrufen wurde.
Diesem Zeugnis ist eine aktuelle Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit beizufügen.
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EASA-Formblatt 24B – Ausgabe 1 Dieses Zeugnis ist bei allen Flügen an Bord mitzuführen.