Anlage II VO (EU) 2012/748

Eingeschränktes Lärmzeugnis – EASA-Formblatt 45B

Für Zwecke des Eintragungsmitgliedstaates.
1.
Eintragungsmitgliedstaat
3.
Dokumentnummer
2.
EINGESCHRÄNKTES LÄRMZEUGNIS (AUF DER GRUNDLAGE EINER ERKLÄRUNG)
4.
Eintragungskennzeichen

5.
Hersteller und Herstellerbezeichnung des Luftfahrzeugs

6.
Seriennummer des Luftfahrzeugs

7.
Bezeichnung des Motors

8.
Bezeichnung des Propellers

9.
Höchstzulässige Startmasse (kg)

10.
Zusätzlich vorgenommene Änderungen zur Einhaltung der geltenden Lärmzertifizierungsstandards

11.
Lärmzertifizierungsstandard

12.
Startlärmpegel

Bemerkungen
13.
Dieses eingeschränkte Lärmzeugnis wird nach Artikel 9 der Verordnung (EU) 2018/1139 für das oben genannte Luftfahrzeug ausgestellt, für das die Person, die die Compliance-Erklärung für die Konstruktion nach Anhang Ib (Teil 21 Leicht) der Verordnung (EU) Nr. 748/2012 ausgestellt hat, bestätigt, dass es bei Instandhaltung und Betrieb gemäß den einschlägigen Anforderungen und Betriebsbeschränkungen dem angegebenen Lärmstandard genügt.
14.
Datum der Ausstellung … 15. Unterschrift …
EASA-Formblatt 45B – Ausgabe 1

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