Artikel 13 VO (EU) 2012/827

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. November 2012, mit Ausnahme der Artikel 9, 10 und 11, die ab dem in Absatz 1 genannten Datum gelten.

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