VO (EU) 2012/827
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 827/2012 der Kommission vom 29. Juni 2012 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards in Bezug auf die Verfahren für die Offenlegung von Nettopositionen in Aktien gegenüber der Öffentlichkeit, das Format, in dem der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde Informationen zu Netto-Leerverkaufspositionen zu übermitteln sind, die Arten von Vereinbarungen, Zusagen und Maßnahmen, die angemessen gewährleisten, dass Aktien oder öffentliche Schuldtitel für die Abwicklung des Geschäfts verfügbar sind, und die Daten, zu denen die Ermittlung des Haupthandelsplatzes einer Aktie erfolgt, sowie den Zeitraum, auf den sich die betreffende Berechnung bezieht, gemäß der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps
Informationen
Ausfertigungsdatum29.01.2012
FundstelleAbl. 2012/L 251
Alle Normen
- KAPITEL IALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- KAPITEL IIVERFAHREN FÜR DIE OFFENLEGUNG SIGNIFIKANTER NETTO-LEERVERKAUFSPOSITIONEN IN AKTIEN [ARTIKEL 9 DER VERORDNUNG (EU) Nr. 236/2012]
- KAPITEL IIIFORMAT DER INFORMATIONEN ÜBER NETTO-LEERVERKAUFSPOSITIONEN, DIE DIE ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN DER ESMA ÜBERMITTELN MÜSSEN [ARTIKEL 11 DER VERORDNUNG (EU) Nr. 236/2012]
- KAPITEL IVVEREINBARUNGEN, ZUSAGEN UND MASSNAHMEN ZUR ANGEMESSENEN GEWÄHRLEISTUNG DER VERFÜGBARKEIT FÜR DIE GESCHÄFTSABWICKLUNG [ARTIKEL 12 UND 13 DER VERORDNUNG (EU) Nr. 236/2012]
- KAPITEL VBESTIMMUNG DES HAUPTHANDELSPLATZES FÜR DIE ZWECKE DER AUSNAHMEREGELUNG [ARTIKEL 16 DER VERORDNUNG (EU) Nr. 236/2012]
- KAPITEL VISCHLUSSBESTIMMUNGEN