Artikel 1 VO (EU) 2012/946
Gegenstand
Diese Verordnung legt Verfahrensvorschriften für die Ratingagenturen oder sonstigen Personen, die Vollstreckungsverfahren der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) unterliegen, von dieser auferlegten Geldbußen oder Zwangsgelder fest, einschließlich der Vorschriften über das Recht auf Verteidigung und Fristen.
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