Artikel 7 VO (EU) 2013/1159

Nutzungsbedingungen

(1) Der Zugang zu GMES-spezifischen Daten und Informationen der GMES-Dienste wird, sofern es rechtmäßig ist, für die folgenden Nutzungszwecke gewährt:

a)
Vervielfältigung,
b)
Verbreitung,
c)
öffentliche Wiedergabe,
d)
Anpassungen, Änderungen und Kombination mit anderen Daten und Informationen,
e)
Kombinationen der Buchstaben a bis d.

(2) GMES-spezifische Daten und Informationen der GMES-Dienste können weltweit ohne zeitliche Begrenzung genutzt werden.

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