Artikel 7 VO (EU) 2013/1159
Nutzungsbedingungen
(1) Der Zugang zu GMES-spezifischen Daten und Informationen der GMES-Dienste wird, sofern es rechtmäßig ist, für die folgenden Nutzungszwecke gewährt:
- a)
- Vervielfältigung,
- b)
- Verbreitung,
- c)
- öffentliche Wiedergabe,
- d)
- Anpassungen, Änderungen und Kombination mit anderen Daten und Informationen,
- e)
- Kombinationen der Buchstaben a bis d.
(2) GMES-spezifische Daten und Informationen der GMES-Dienste können weltweit ohne zeitliche Begrenzung genutzt werden.
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