Artikel 6 VO (EU) 2013/1288

Maßnahmen des Programms

(1) Im Bereich allgemeine und berufliche Bildung werden die Ziele des Programms mit Hilfe der folgenden Maßnahmearten verfolgt:

a)
Lernmobilität von Einzelpersonen;
b)
Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren und
c)
Unterstützung politischer Reformen.

(2) Die spezifischen Jean-Monnet-Aktivitäten werden in Artikel 10 beschrieben.

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