Artikel 6 VO (EU) 2013/1288
Maßnahmen des Programms
(1) Im Bereich allgemeine und berufliche Bildung werden die Ziele des Programms mit Hilfe der folgenden Maßnahmearten verfolgt:
- a)
- Lernmobilität von Einzelpersonen;
- b)
- Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren und
- c)
- Unterstützung politischer Reformen.
(2) Die spezifischen Jean-Monnet-Aktivitäten werden in Artikel 10 beschrieben.
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