Artikel 15 VO (EU) 2013/1293

Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs "Anpassung an den Klimawandel"

Als Beitrag zu den Bemühungen um eine Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel werden im Schwerpunktbereich "Anpassung an den Klimawandel" insbesondere folgende spezifische Ziele verfolgt:

a)
Beitrag zur Durchführung und Weiterentwicklung der Unionspolitik in Bezug auf die Anpassung an den Klimawandel – einschließlich eines Mainstreamings über alle Politikbereiche – insbesondere durch Entwicklung, Erprobung und Demonstration von Politik- oder Verwaltungskonzepten, bewährten Verfahren und Lösungen für die Anpassung an den Klimawandel, gegebenenfalls einschließlich auf den Ökosystemen aufbauender Ansätze;
b)
Verbesserung der Wissensgrundlage für die Entwicklung, Bewertung, Überwachung, Evaluierung und Durchführung effektiver Aktionen und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, wobei gegebenenfalls denjenigen Vorrang eingeräumt wird, die einen auf den Ökosystemen aufbauenden Ansatz verfolgen, und Ausbau der Kapazitäten für die praktische Anwendung dieser Kenntnisse;
c)
Erleichterung der Entwicklung und Durchführung integrierter Konzepte, beispielsweise für Strategien und Aktionspläne zur Anpassung an den Klimawandel, auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene, wobei gegebenenfalls denjenigen Vorrang eingeräumt wird, die einen auf den Ökosystemen aufbauenden Ansatz verfolgen;
d)
Beitrag zur Entwicklung und Demonstration innovativer Technologien, Systeme, Methoden und Instrumente zur Anpassung an den Klimawandel, die sich für eine Wiederholung, eine Übertragung oder ein Mainstreaming eignen.

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