Artikel 16 VO (EU) 2013/1293
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs "Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich"
Im Schwerpunktbereich "Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich" werden insbesondere folgende spezifische Ziele verfolgt:
- a)
- Förderung der Sensibilisierung für Klimathemen, einschließlich Gewinnung der Unterstützung von Öffentlichkeit und Interessenträgern für die Politikgestaltung der Union im Klimabereich, und Förderung von Wissen über nachhaltige Entwicklung;
- b)
- Förderung der Kommunikation, des Managements und der Verbreitung von Informationen im Klimabereich und Erleichterung der Wissensweitergabe über erfolgreiche Klimalösungen und -praktiken, auch durch Schaffung von Kooperationsplattformen für Interessenträger und Schulungen;
- c)
- Förderung und Beitrag zu einer effektiveren Einhaltung und Durchsetzung des Klimarechts der Union, insbesondere durch Förderung der Entwicklung und Verbreitung von bewährten Verfahren und Politikkonzepten;
- d)
- Förderung einer besseren Verwaltungspraxis im Klimabereich durch stärkere Einbeziehung der Interessenträger, darunter auch der nichtstaatlichen Organisationen, in die Konsultationen zur Politik und in ihre Durchführung.
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