Artikel 16 VO (EU) 2013/1293

Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs "Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich"

Im Schwerpunktbereich "Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich" werden insbesondere folgende spezifische Ziele verfolgt:

a)
Förderung der Sensibilisierung für Klimathemen, einschließlich Gewinnung der Unterstützung von Öffentlichkeit und Interessenträgern für die Politikgestaltung der Union im Klimabereich, und Förderung von Wissen über nachhaltige Entwicklung;
b)
Förderung der Kommunikation, des Managements und der Verbreitung von Informationen im Klimabereich und Erleichterung der Wissensweitergabe über erfolgreiche Klimalösungen und -praktiken, auch durch Schaffung von Kooperationsplattformen für Interessenträger und Schulungen;
c)
Förderung und Beitrag zu einer effektiveren Einhaltung und Durchsetzung des Klimarechts der Union, insbesondere durch Förderung der Entwicklung und Verbreitung von bewährten Verfahren und Politikkonzepten;
d)
Förderung einer besseren Verwaltungspraxis im Klimabereich durch stärkere Einbeziehung der Interessenträger, darunter auch der nichtstaatlichen Organisationen, in die Konsultationen zur Politik und in ihre Durchführung.

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