Artikel 22 VO (EU) 2013/1293

Andere Arten von Aktivitäten

Aus dem LIFE-Programm können Aktivitäten der Kommission finanziert werden, mit denen die Einleitung, Durchführung und das Mainstreaming von umwelt- und klimapolitischen Strategien und Rechtsvorschriften der Union zur Erreichung der allgemeinen Ziele gemäß Artikel 3 gefördert werden. Zu solchen Aktivitäten können zählen

a)
Information und Kommunikation, einschließlich Sensibilisierungskampagnen. Die für Kommunikationsaktivitäten im Rahmen dieser Verordnung bereitgestellten Finanzmittel decken auch die institutionelle Kommunikation der politischen Prioritäten der Union sowie die institutionelle Kommunikation über den Stand der Durchführung und Umsetzung aller wichtigen Unionsrechtsvorschriften im Umwelt- und Klimabereich ab;
b)
Studien, Erhebungen, Modellierungen und Entwicklung von Szenarien;
c)
Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Prüfung und Evaluierung von Projekten, Politiken, Programmen und Rechtsvorschriften;
d)
Workshops, Konferenzen und Sitzungen;
e)
Vernetzung und Plattformen für bewährte Verfahren;
f)
sonstige Aktivitäten, die zur Erreichung der allgemeinen Ziele gemäß Artikel 3 erforderlich sind.

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