Artikel 25 VO (EU) 2013/1293
Arten des Haushaltsvollzugs
Die Kommission führt die Aktivitäten zur Erreichung der allgemeinen Ziele gemäß Artikel 3 dieser Verordnung nach den in Artikel 58 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 genannten Arten des Haushaltsvollzugs durch; dazu gehören insbesondere die direkte oder indirekte Verwaltung durch die Kommission nach dem Prinzip der zentralen Verwaltung oder nach dem Prinzip der gemeinsamen Verwaltung mit internationalen Organisationen.
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