Artikel 26 VO (EU) 2013/1293

Administrative und technische Unterstützung

Die für das LIFE-Programm bereitgestellten Finanzmittel können auch die notwendigen Ausgaben für Vorbereitungs-, Überwachungs-, Kontroll-, Prüf-, Kommunikations- und Evaluierungsaktivitäten abdecken, die unmittelbar für die Verwaltung des LIFE-Programms und für die Erreichung der allgemeinen Ziele gemäß Artikel 3 erforderlich sind.

Die Kommission organisiert regelmäßig und in Zusammenarbeit mit den nationalen LIFE-Kontaktstellen Seminare und Workshops, veröffentlicht Listen von im Rahmen des LIFE-Programms finanzierten Projekten oder unternimmt sonstige Aktivitäten, die den Austausch von Erfahrungen, Wissen und bewährten Verfahren zu allen Projekten sowie die Wiederholung und die Weitergabe von Projektergebnissen in der gesamten Union fördern. Hierfür unternimmt die Kommission Aktivitäten, die auf die Verbreitung von Projektergebnissen unter den Empfängern von LIFE-Mitteln und an sonstige Personen ausgerichtet sind, wobei gegebenenfalls ein besonderer Schwerpunkt auf Mitgliedstaaten mit einer geringeren Aufnahme von LIFE-Mitteln zu legen ist, und sie fördert die Kommunikation und Kooperation zwischen abgeschlossenen und laufenden Projekten mit neuen Empfängern von Mitteln für Projekte, Antragstellern oder Interessenträgern in dem gleichen Bereich.

Die Kommission organisiert mindestens alle zwei Jahre spezifische Seminare, Workshops oder gegebenenfalls andere Arten von Aktivitäten, um den Austausch von Erfahrungen, Wissen und bewährten Verfahren hinsichtlich der Gestaltung, Vorbereitung und Umsetzung integrierter Projekte sowie hinsichtlich der Wirksamkeit der durch Projekte der technischen Hilfe gewährten Unterstützung zu fördern. An solchen Aktivitäten nehmen nationale oder regionale Verwaltungen, die andere Fonds der Unionsfonds verwalten, sowie andere einschlägige Interessenträger teil.

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