Artikel 12 VO (EU) 2013/1295

Prioritäten des Unterprogramms Kultur

(1) Prioritäten für die Stärkung der Kapazitäten des Kultur- und Kreativsektors im Hinblick auf länderübergreifende Aktivitäten sind Folgende:

a)
Förderung von Maßnahmen, die den Kultur- und Kreativakteuren Fertigkeiten, Kompetenzen und Know-how vermitteln, die zur Stärkung des Kultur- und Kreativsektors beitragen, darunter Impulsgebung für die Anpassung an die Digitaltechnik, Erprobung innovativer Ansätze für die Publikumsentwicklung und Erprobung neuer Geschäfts- und Managementmodelle;
b)
Förderung von Maßnahmen, die die Kultur- und Kreativakteure bei ihrer internationalen Zusammenarbeit und beim Aufbau einer internationalen Karriere und internationaler Aktivitäten inner- und außerhalb der Union unterstützen, wenn möglich auf der Grundlage langfristiger Strategien;
c)
Stärkung der europäischen Kultur- und Kreativorganisationen sowie der internationalen Vernetzung, um den Zugang zu beruflichen Chancen zu erleichtern.

(2) Prioritäten für die länderübergreifende Verbreitung und Mobilität sind Folgende:

a)
Unterstützung für internationale Tourneen, Veranstaltungen, Ausstellungen und Festivals;
b)
Förderung der Verbreitung europäischer Literatur mit dem Ziel einer möglichst weitreichenden Verfügbarkeit;
c)
Förderung der Publikumsentwicklung als eine Möglichkeit, das Interesse an europäischen kulturellen und kreativen Werken und materiellem und immateriellem kulturellem Erbe zu beleben und den Zugang dazu zu verbessern.

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