Artikel 12 VO (EU) 2013/1296

Monitoring

Um das Programm laufend zu überwachen und etwaig notwendige Änderungen der politischen und Finanzierungsprioritäten vorzunehmen, erstellt die Kommission einen ersten qualitativen und quantitativen Monitoringbericht, der das erste Jahr abdeckt, und danach drei Berichte, die zwei aufeinanderfolgende Zeiträume von zwei Jahren abdecken, und übermittelt diese Berichte dem Europäischen Parlament und dem Rat. Die Berichte werden auch dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie dem Ausschuss der Regionen zur Information übermittelt. Die Berichte befassen sich mit den Ergebnissen des Programms und dem Umfang, in dem die Grundsätze der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern und des Gender Mainstreaming angewendet wurden, und damit, wie Fragen der Nichtdiskriminierung, einschließlich Fragen der Zugänglichkeit, im Zuge der Maßnahmen behandelt wurden. Im Sinne größerer Transparenz des Programms werden die Berichte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

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