Artikel 14 VO (EU) 2013/1296
Thematische Abschnitte und Finanzierung
(1) Mit dem Unterprogramm Progress werden Maßnahmen in den unter den Buchstaben a, b und c genannten thematischen Abschnitten unterstützt. Über die gesamte Laufzeit des Programms gilt die genannte indikative Aufteilung der gesamten dem Unterprogramm Progress zugewiesenen Mittel auf die einzelnen thematischen Abschnitte folgende Mindestprozentsätze:
- a)
- Beschäftigung, insbesondere zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit: 20 %;
- b)
- Sozialschutz, soziale Inklusion sowie Armutsbekämpfung und -vermeidung: 45 %;
- c)
- Arbeitsbedingungen: 7 %.
Ein etwaiger Restbetrag wird einem oder mehreren der in Unterabsatz 1 Buchstaben a, b oder c genannten thematischen Abschnitte oder einer Kombination von ihnen zugewiesen.
(2) Von den gesamten dem Unterprogramm Progress zugewiesenen Mitteln wird ein erheblicher Anteil für die Förderung der sozialen Erprobung als Methode zum Testen und Evaluieren innovativer Lösungen im Hinblick auf deren Anwendung im größeren Maßstab verwendet.
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