Artikel 15 VO (EU) 2013/1296
Einzelziele
Neben den allgemeinen Zielen gemäß Artikel 4 lauten die Einzelziele des Unterprogramms Progress wie folgt:
- a)
- Aufbau und Verbreitung hochwertiger vergleichender analytischer Kenntnisse, damit die Politiken der Union in den in Artikel 1 genannten Bereichen auf fundierten Fakten fußt und für die Bedürfnisse, Herausforderungen und Rahmenbedingungen in den einzelnen Mitgliedstaaten und den anderen am Programm teilnehmenden Ländern relevant ist;
- b)
- Ermöglichung des wirksamen und inklusiven Informationsaustausches, des wechselseitigen Lernens und des Dialogs über die Politiken der Union in den in Artikel 1 genannten Bereichen auf Unionsebene, nationaler und internationaler Ebene, um die Mitgliedstaaten und die anderen am Programm teilnehmenden Länder bei der Ausarbeitung ihrer Politik und die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Unionsrechts zu unterstützen;
- c)
- finanzielle Unterstützung, damit sozial- und arbeitsmarktpolitische Innovationen getestet werden können, und erforderlichenfalls, um die Kapazitäten der wichtigsten Akteure zum Entwurf und zur Umsetzung von sozialpolitischer Erprobung aufzubauen, sowie um relevante Kenntnisse und Expertise zugänglich zu machen;
- d)
- finanzielle Unterstützung für Organisationen auf nationaler und Unionsebene, um deren Kapazitäten auszubauen, um die Umsetzung der in Artikel 1 und einschlägigem Unionsrecht genannten Instrumente und Politiken der Union voranzutreiben, zu fördern und zu unterstützen.
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