Artikel 16 VO (EU) 2013/1296

Arten von Maßnahmen

Im Rahmen des Unterprogramms Progress können folgende Arten von Maßnahmen finanziert werden:

1.
Analytische Tätigkeiten:

a)
Erhebung von Daten und Statistiken unter Berücksichtigung sowohl qualitativer als auch quantitativer Kriterien und Entwicklung gemeinsamer Methoden, Klassifikationen, Mikrosimulationen, Indikatoren und Benchmarks, gegebenenfalls aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Altersgruppe;
b)
Umfragen, Studien, Analysen und Berichte, einschließlich durch die Finanzierung von Expertennetzwerken und die Entwicklung von Know-how im Bereich thematischer Abschnitte;
c)
qualitative und quantitative Evaluierung und Folgenabschätzungen, die sowohl von öffentlichen als auch von privaten Stellen durchgeführt werden;
d)
Monitoring und Bewertung der Umsetzung und Anwendung von Unionsrecht;
e)
Vorbereitung und Durchführung der sozialpolitischen Erprobung als einer Methode, um innovative Lösungen im Hinblick auf deren Anwendung im größeren Maßstab zu testen und zu bewerten;
f)
Verbreitung der Ergebnisse dieser Analysetätigkeiten.

2.
Voneinander-Lernen, Sensibilisierung und Verbreitung:

a)
Austausch und Verbreitung bewährter Verfahren, innovativer Ansätze und Erfahrung, Peer Reviews, Benchmarking und wechselseitiges Lernen auf europäischer Ebene;
b)
Veranstaltungen der Ratspräsidentschaft, Konferenzen und Seminare;
c)
Schulungen für Angehörige der Rechtsberufe und in der Politik tätige Personen;
d)
Ausarbeitung und Veröffentlichung von Leitfäden, Berichten und Schulungsmaterialien sowie Maßnahmen in Bezug auf Information, Kommunikation und Medienberichterstattung über die durch das Programm geförderten Maßnahmen;
e)
Informations- und Kommunikationsaktivitäten;
f)
Entwicklung und Wartung von Informationssystemen für den Austausch und die Verbreitung von Informationen zu Politik und Recht der Union sowie zum Arbeitsmarkt.

3.
Unterstützung in Bezug auf:

a)
Betriebskosten wichtiger Netzwerke auf Unionsebene, deren Aktivitäten einen Bezug zu den Zielen des Unterprogramms Progress aufweisen und einen Beitrag zu deren Erreichung leisten;
b)
Kapazitätenaufbau nationaler Verwaltungen und spezieller Dienste, die für die Förderung geografischer Mobilität zuständig sind und von den Mitgliedstaaten benannt wurden, sowie von Mikrokreditanbietenden;
c)
Organisation von Arbeitsgruppen nationaler Beamter zur Überwachung der Anwendung des Unionsrechts;
d)
Vernetzung und Zusammenarbeit von Fachstellen und anderen einschlägigen Interessenten, nationalen, regionalen und lokalen Behörden sowie von Arbeitsverwaltungen auf europäischer Ebene;
e)
Finanzierung von auf europäischer Ebene tätigen Beobachtungsstellen, einschließlich zu den wichtigsten thematischen Abschnitten;
f)
Austausch von Personal zwischen nationalen Behörden.

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