Artikel 16 VO (EU) 2013/1296
Arten von Maßnahmen
Im Rahmen des Unterprogramms Progress können folgende Arten von Maßnahmen finanziert werden:
- 1.
-
Analytische Tätigkeiten:
- a)
- Erhebung von Daten und Statistiken unter Berücksichtigung sowohl qualitativer als auch quantitativer Kriterien und Entwicklung gemeinsamer Methoden, Klassifikationen, Mikrosimulationen, Indikatoren und Benchmarks, gegebenenfalls aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Altersgruppe;
- b)
- Umfragen, Studien, Analysen und Berichte, einschließlich durch die Finanzierung von Expertennetzwerken und die Entwicklung von Know-how im Bereich thematischer Abschnitte;
- c)
- qualitative und quantitative Evaluierung und Folgenabschätzungen, die sowohl von öffentlichen als auch von privaten Stellen durchgeführt werden;
- d)
- Monitoring und Bewertung der Umsetzung und Anwendung von Unionsrecht;
- e)
- Vorbereitung und Durchführung der sozialpolitischen Erprobung als einer Methode, um innovative Lösungen im Hinblick auf deren Anwendung im größeren Maßstab zu testen und zu bewerten;
- f)
- Verbreitung der Ergebnisse dieser Analysetätigkeiten.
- 2.
-
Voneinander-Lernen, Sensibilisierung und Verbreitung:
- a)
- Austausch und Verbreitung bewährter Verfahren, innovativer Ansätze und Erfahrung, Peer Reviews, Benchmarking und wechselseitiges Lernen auf europäischer Ebene;
- b)
- Veranstaltungen der Ratspräsidentschaft, Konferenzen und Seminare;
- c)
- Schulungen für Angehörige der Rechtsberufe und in der Politik tätige Personen;
- d)
- Ausarbeitung und Veröffentlichung von Leitfäden, Berichten und Schulungsmaterialien sowie Maßnahmen in Bezug auf Information, Kommunikation und Medienberichterstattung über die durch das Programm geförderten Maßnahmen;
- e)
- Informations- und Kommunikationsaktivitäten;
- f)
- Entwicklung und Wartung von Informationssystemen für den Austausch und die Verbreitung von Informationen zu Politik und Recht der Union sowie zum Arbeitsmarkt.
- 3.
-
Unterstützung in Bezug auf:
- a)
- Betriebskosten wichtiger Netzwerke auf Unionsebene, deren Aktivitäten einen Bezug zu den Zielen des Unterprogramms Progress aufweisen und einen Beitrag zu deren Erreichung leisten;
- b)
- Kapazitätenaufbau nationaler Verwaltungen und spezieller Dienste, die für die Förderung geografischer Mobilität zuständig sind und von den Mitgliedstaaten benannt wurden, sowie von Mikrokreditanbietenden;
- c)
- Organisation von Arbeitsgruppen nationaler Beamter zur Überwachung der Anwendung des Unionsrechts;
- d)
- Vernetzung und Zusammenarbeit von Fachstellen und anderen einschlägigen Interessenten, nationalen, regionalen und lokalen Behörden sowie von Arbeitsverwaltungen auf europäischer Ebene;
- e)
- Finanzierung von auf europäischer Ebene tätigen Beobachtungsstellen, einschließlich zu den wichtigsten thematischen Abschnitten;
- f)
- Austausch von Personal zwischen nationalen Behörden.
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