Artikel 17 VO (EU) 2013/1296

Ko-finanzierung durch die Union

Wenn Tätigkeiten im Rahmen des Unterprogramms Progress im Zuge von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen finanziert werden, so werden sie in der Regel zu höchstens 80 % der insgesamt förderfähigen Ausgaben von der Union kofinanziert. Finanzielle Unterstützung über diese Obergrenze hinaus kann nur im Falle hinreichend begründeter außergewöhnlicher Umstände gewährt werden.

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