Artikel 19 VO (EU) 2013/1296

Thematische Abschnitte und Finanzierung

Im Rahmen des Unterprogramms EURES werden Maßnahmen in den unter den Buchstaben a, b und c genannten thematischen Abschnitten unterstützt. Über die gesamte Laufzeit des Programms gelten für die indikative Aufteilung der gesamten dem Unterprogramm EURES zugewiesenen Mittel auf die einzelnen thematischen Abschnitte folgende Mindestprozentsätze:

a)
Transparenz bezüglich freier Stellen, Stellengesuchen und allen damit zusammenhängenden Informationen für Bewerber und Arbeitgeber: 15 %;
b)
Entwicklung von Diensten für die Einstellung und Vermittlung von Arbeitskräften durch den Abgleich von Stellenangeboten und Stellengesuchen auf Unionsebene, insbesondere durch gezielte Mobilitätsprogramme: 15 %;
c)
grenzübergreifende Partnerschaften: 18 %.

Ein etwaiger Restbetrag wird einem oder mehreren der in Unterabsatz 1 Buchstaben a, b oder c genannten thematischen Abschnitte oder einer Kombination von ihnen zugewiesen.

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