Artikel 21 VO (EU) 2013/1296
Arten von Maßnahmen
Mit dem Unterprogramm EURES können Maßnahmen finanziert werden, um die freiwillige individuelle Mobilität in der Union auf einer fairen Grundlage zu fördern und Hindernisse für die Mobilität zu beseitigen, insbesondere:
- a)
- Aufbau und Tätigkeiten grenzübergreifender EURES-Partnerschaften, wenn diese von den für die Grenzgebiete territorial zuständigen Behörden angefordert werden;
- b)
- Bereitstellung von Informations-, Beratungs-, Vermittlungs- und Einstellungsdiensten für Grenzgänger;
- c)
- Aufbau einer mehrsprachigen digitalen Plattform für den Abgleich von Stellenangeboten und Bewerbungen;
- d)
- Entwicklung gezielter Mobilitätsprogramme im Zuge von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, um dort freie Stellen zu besetzen, wo Defizite auf dem Arbeitsmarkt festgestellt wurden, Hilfe für Arbeitskräfte mit Bereitschaft zur Mobilität, in Fällen, in denen eine klare wirtschaftliche Notwendigkeit festgestellt worden ist;
- e)
- gegenseitiges Lernen unter EURES-Akteuren sowie Schulung von EURES-Beratern, einschließlich Beratern im Rahmen von grenzübergreifenden EURES-Partnerschaften;
- f)
- Informations- und Kommunikationstätigkeiten zur Sensibilisierung für die Vorteile geographischer und beruflicher Mobilität im Allgemeinen und für die Tätigkeiten und Dienste, die durch EURES zur Verfügung gestellt werden.
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