Artikel 22 VO (EU) 2013/1296
Ko-finanzierung durch die Union
Wenn Tätigkeiten im Rahmen des Unterprogramms EURES im Zuge von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen finanziert werden, können sie in der Regel zu höchstens 95 % der insgesamt förderfähigen Ausgaben von der Union kofinanziert werden. Finanzielle Unterstützung über diese Obergrenze hinaus wird nur im Falle hinreichend begründeter außergewöhnlicher Umstände gewährt.
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