Artikel 25 VO (EU) 2013/1296

Thematische Abschnitte und Finanzierung

Im Rahmen des Unterprogramms Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum werden Maßnahmen in den unter den Buchstaben a und b genannten thematischen Abschnitten unterstützt. Über die gesamte Laufzeit des Programms gelten für die genannte indikative Aufteilung der gesamten dem Unterprogramm Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum zugewiesenen Mittel auf die einzelnen thematischen Abschnitte folgende Mindestprozentsätze:

a)
Mikrofinanzierungen für sozial schwache Gruppen und für Kleinstunternehmen: 35 %;
b)
Soziales Unternehmertum: 35 %.

Ein etwaiger Restbetrag wird den in Unterabsatz 1 Buchstaben a oder b genannten thematischen Abschnitten oder einer Kombination von ihnen zugewiesen.

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