Artikel 17 VO (EU) 2013/1299
Technische Hilfe
Der für technische Hilfe aus dem EFRE bereitgestellte Betrag ist auf 6 % des Gesamtbetrags beschränkt, der für ein Kooperationsprogramm zur Verfügung gestellt wird. Für Programme, für die die Gesamtmittelzuweisung 50000000 EUR nicht übersteigt, ist der für technische Hilfe aus dem EFRE bereitgestellte Betrag auf 7 % des Gesamtbetrags beschränkt, beläuft sich aber mindestens auf 1500000 EUR und höchstens auf 3000000 EUR.
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