Artikel 21 VO (EU) 2013/1304
Technische Hilfe
Die Mitgliedstaaten können die besondere Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bei der Berechnung der Obergrenze des Gesamtbetrags der für die technische Hilfe für jeden Mitgliedstaat zugewiesenen Mittel berücksichtigen.
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