Artikel 56 VO (EU) 2013/1307
Geltungsbereich
Betriebsinhabern, die Baumwolle des KN-Codes 520100 erzeugen, wird unter den in diesem Kapitel festgelegten Bedingungen eine Beihilfe ("kulturspezifische Zahlung für Baumwolle") gewährt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.